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Anlage 1 EWKFondsG

Feuchttücher

Mit Flüssigkeit getränkte, vorgefertigte Textilien für die Körper- und Haushaltspflege.

z. B. Reinigungstücher, Pflegetücher, Hygienetücher

Einwegkunststoffabgabe (§ 2 EWKFondsV, gültig seit 1.1.2024)

  • 0,061 €/kg

Einsparungspotenzial

Feuchttücher auf Basis von Naturfasern statt Kunststofffasern (z. B. Viskose) fallen unter Umständen nicht unter die Abgabepflicht — die Materialzusammensetzung ist im Einzelfall zu prüfen.

EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieser Hinweis erfolgt nach bestem Wissen, ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.