Anlage 1 EWKFondsG
Luftballons
Luftballons, mit Ausnahme solcher für industrielle oder sonstige gewerbliche Zwecke.
z. B. Party- und Dekorationsballons
Einwegkunststoffabgabe (§ 2 EWKFondsV, gültig seit 1.1.2024)
- 4,340 €/kg
Einsparungspotenzial
Luftballons aus Naturkautschuk (Latex) ohne Kunststoffbeimischung sind eine verbreitete Alternative; die genaue Einordnung hängt von der Materialzusammensetzung des jeweiligen Produkts ab.
- UBA: Fragen und Antworten zum Einwegkunststofffonds
- UBA: Neue Mehrwegangebotspflicht für Speisen & Getränke
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