Getränkebecher
Fällt Smoothie-Becher zum Mitnehmen unter das EWKFondsG?
Ja
Ja. Auch ein dickflüssiges Getränk wie ein Smoothie ändert nichts daran, dass der Becher ein Einweg-Trinkgefäß für ein Getränk ist — die Kategorie Getränkebecher stellt nicht auf die Konsistenz des Inhalts ab.
Kategorie Getränkebecher
Details zum Abgabesatz1,236 €/kg
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Quellen · Stand 8. August 2026
Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.