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Leichte Kunststofftragetaschen

Fällt Dünne Kassen-Tragetasche (unter 50 µm) unter das EWKFondsG?

Ja

Ja. Die gesetzliche Definition ist eng gefasst: Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometern, die an der Verkaufsstelle angeboten werden. Mit 3,801 €/kg hat diese Kategorie den zweithöchsten Abgabesatz überhaupt.

Kategorie Leichte Kunststofftragetaschen

Details zum Abgabesatz

3,801 €/kg

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Quellen · Stand 8. August 2026

Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.