Luftballons
Fällt Party-Luftballon aus Kunststoff unter das EWKFondsG?
Ja
Ja. Luftballons für Party- und Dekorationszwecke fallen mit 4,34 €/kg zum bislang höchsten allgemeinen Satz unter das EWKFondsG. Die gesetzliche Ausnahme gilt ausdrücklich nur für Luftballons zu industriellen oder sonstigen gewerblichen Zwecken, nicht für den Endverbraucherverkauf.
Kategorie Luftballons
Details zum Abgabesatz4,340 €/kg
Quellen · Stand 8. August 2026
Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.