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Feuerwerkskörper

Fällt Böller / Knallkörper unter das EWKFondsG?

Ja

Ja, aus demselben Grund wie Feuerwerksraketen: Böller sind pyrotechnische Gegenstände im Sinne des Sprengstoffrechts und fallen seit 1.1.2026 unter die neunte Kategorie der Anlage 1 EWKFondsG.

Kategorie Feuerwerkskörper

Details zum Abgabesatz

Satz noch offen

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Quellen · Stand 8. August 2026

Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.