Getränkebehälter
Fällt PET-Pfandflasche (Einweg, bepfandet) unter das EWKFondsG?
Ja
Ja, aber deutlich günstiger. Eine bepfandete Einweg-PET-Flasche bleibt ein Getränkebehälter und damit grundsätzlich abgabepflichtig, unterliegt aber dem stark reduzierten Satz für nach § 31 VerpackG bepfandete Flaschen — der Unterschied zum unbepfandeten Satz liegt beim Faktor 180.
Kategorie Getränkebehälter
Details zum Abgabesatz0,181 / 0,001 €/kg
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Quellen · Stand 8. August 2026
Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.