Feuerwerkskörper
Fällt Böller / Knallkörper unter das EWKFondsG?
Ja
Ja, aus demselben Grund wie Feuerwerksraketen: Böller sind pyrotechnische Gegenstände im Sinne des Sprengstoffrechts und fallen seit 1.1.2026 unter die neunte Kategorie der Anlage 1 EWKFondsG.
Kategorie Feuerwerkskörper
Details zum AbgabesatzSatz noch offen
Weitere Beispiele aus der Kategorie Feuerwerkskörper
Quellen · Stand 8. August 2026
Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.