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Nicht vom EWKFondsG erfasst

Fällt Papiertüte ohne Kunststoffbeschichtung unter das EWKFondsG?

Nein

Nein. Das EWKFondsG erfasst ausschließlich Einwegkunststoffprodukte. Eine Papiertüte ohne jede Kunststoffbeschichtung enthält keinen Kunststoff und fällt damit nicht unter das Gesetz — bei beschichteten Papiertüten hängt die Einordnung dagegen von der konkreten Beschichtung ab und ist im Einzelfall zu prüfen.

Quellen · Stand 8. August 2026

Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.