Nicht vom EWKFondsG erfasst
Fällt Glasflasche mit Kunststoffverschluss unter das EWKFondsG?
Nein
Nein. Anlage 1 EWKFondsG nimmt Getränkebehältnisse aus Glas oder Metall ausdrücklich aus der Kategorie Getränkebehälter aus, auch wenn Verschluss oder Etikett Kunststoff enthalten. Der Hauptkörper des Behältnisses ist für die Einordnung entscheidend.
Weitere Beispiele
Quellen · Stand 8. August 2026
Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.