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Nicht vom EWKFondsG erfasst

Fällt Mehrwegbecher im Pfandsystem unter das EWKFondsG?

Nein

Nein. Die Einwegkunststoffabgabe knüpft begrifflich an Einwegprodukte an. Ein für den wiederholten Gebrauch bestimmter Pfand-Mehrwegbecher ist kein Einwegprodukt und fällt daher nicht unter das EWKFondsG — unabhängig vom Material, aus dem er besteht.

Quellen · Stand 8. August 2026

Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.