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Nicht vom EWKFondsG erfasst

Fällt Glasflasche mit Kunststoffverschluss unter das EWKFondsG?

Nein

Nein. Anlage 1 EWKFondsG nimmt Getränkebehältnisse aus Glas oder Metall ausdrücklich aus der Kategorie Getränkebehälter aus, auch wenn Verschluss oder Etikett Kunststoff enthalten. Der Hauptkörper des Behältnisses ist für die Einordnung entscheidend.

Quellen · Stand 8. August 2026

Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.