Nicht vom EWKFondsG erfasst
Fällt Mehrwegbecher im Pfandsystem unter das EWKFondsG?
Nein
Nein. Die Einwegkunststoffabgabe knüpft begrifflich an Einwegprodukte an. Ein für den wiederholten Gebrauch bestimmter Pfand-Mehrwegbecher ist kein Einwegprodukt und fällt daher nicht unter das EWKFondsG — unabhängig vom Material, aus dem er besteht.
Weitere Beispiele
Quellen · Stand 8. August 2026
Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.