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Lebensmittelbehälter

Fällt Menüschale mit Trennwänden (Catering) unter das EWKFondsG?

Ja

Ja. Ob eine Schale ein oder mehrere Fächer für unterschiedliche Speisenkomponenten hat, spielt für die Einordnung keine Rolle — entscheidend ist, dass es sich um ein Behältnis für zum unmittelbaren Verzehr bestimmte Lebensmittel handelt.

Zu beachten: Seit der UBA-Verwaltungsvorschrift vom 3.11.2025 gilt eine Bagatellschwelle von 500g Packungsinhalt: Übersteigt der Inhalt diese Grenze, fällt die Verpackung nicht mehr unter das EWKFondsG. Maßgeblich ist der Inhalt, nicht das Gewicht der Verpackung selbst — und auch leer verkaufte Behälter (z. B. leere Salatschalen) sind erfasst. Bei kleineren Packungsgrößen bleibt es bei der Einordnung unten. Alles zur 500-Gramm-Schwelle im Detail →

Kategorie Lebensmittelbehälter

Details zum Abgabesatz

0,177 €/kg

Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.