Rechtsänderung · Stand 8. August 2026
500-Gramm-Schwelle: Wann Verpackungen jetzt abgabefrei sind
Seit dem 3. November 2025 gilt per Verwaltungsvorschrift des Umweltbundesamts (veröffentlicht über die DIVID-Plattform) eine neue Bagatellschwelle: Verpackungen mit einem Packungsinhalt von mehr als 500 Gramm sind von der Einwegkunststoffabgabe ausgenommen — vorher galt die Abgabepflicht unabhängig von der Packungsgröße.
Welche Kategorien sind betroffen?
Nur zwei der neun Anlage-1-Kategorien:
Was NICHT betroffen ist
Die restlichen sieben Kategorien bleiben unverändert abgabepflichtig, unabhängig von jeder Packungsgröße:
GetränkebehälterGetränkebecherLeichte KunststofftragetaschenFeuchttücherLuftballonsTabakprodukte mit FilternFeuerwerkskörper
Wichtig: Inhalt zählt, nicht das Verpackungsgewicht
Eine hauchdünne Folie um ein 600g-Lebensmittel ist ausgenommen, auch wenn die Folie selbst nur wenige Gramm wiegt — maßgeblich ist die Menge des verpackten Lebensmittels, nicht das Gewicht der Verpackung. Laut UBA sind zudem auch leer verkaufte Lebensmittelbehälter (z. B. leere Salatschalen) von der Regelung erfasst.
Beispiele im Vergleich
| Beispiel | Inhalt | Seit 3.11.2025 |
|---|---|---|
| Christstollen-Folienverpackung (UBA-Beispiel) | 750 g | abgabefrei |
| 1-kg-Nudelbeutel | 1,000 g | abgabefrei |
| Chips-Tüte | 150 g | weiterhin abgabepflichtig |
| Sandwich-Wrapper | ca. 200 g | weiterhin abgabepflichtig |
| Take-away-Box, klein befüllt | 300 g | weiterhin abgabepflichtig |
Häufige Fragen
Zählt der Inhalt oder das Gewicht der Verpackung selbst?
Der Packungsinhalt. Eine sehr leichte Folie um eine 600g-Packung ist ausgenommen, auch wenn die Folie selbst nur wenige Gramm wiegt — entscheidend ist, wie viel Lebensmittel drin ist, nicht das Verpackungsmaterial.
Gilt die Schwelle auch für leer verkaufte Behälter, z. B. leere Salatschalen?
Ja, laut UBA sind auch leer verkaufte Lebensmittelbehälter wie Salatschalen von der Regelung erfasst. Bei welcher Nennfüllmenge das im Einzelfall greift, ist nicht abschließend öffentlich dokumentiert — im Zweifel bei der zuständigen Stelle (DIVID-Plattform bzw. Umweltbundesamt) nachfragen.
Ändert sich dadurch, wie EWKPilot die Abgabe berechnet?
Ja. Bei Produkten der beiden betroffenen Kategorien kannst du den Packungsinhalt in Gramm hinterlegen; liegt er über 500 g, berechnet EWKPilot keine Abgabe und weist die Ausnahme samt Packungsinhalt in der Prüfmappe aus, damit ein Sachverständiger sie nachvollziehen kann. Ohne Angabe wird weiterhin als abgabepflichtig gerechnet — die Ausnahme musst du also aktiv durch Angabe des Inhalts auslösen, denn eine zu niedrig gemeldete Menge wäre ein Gesetzesverstoß.
Quellen · Stand 8. August 2026
Diese Seite fasst öffentlich verfügbare Sekundärquellen zusammen, nicht die vollständige Verwaltungsvorschrift im Original. Bei Grenzfällen (insbesondere zur Nennfüllmenge leerer Behälter) empfiehlt sich eine Rückfrage bei der DIVID-Plattform oder dem Umweltbundesamt. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.