Nicht vom EWKFondsG erfasst
Fällt Großpackung Lebensmittel über 500g (z. B. 1-kg-Nudelbeutel) unter das EWKFondsG?
Nein, seit der UBA-Verwaltungsvorschrift vom 3.11.2025. Maßgeblich ist der tatsächliche Packungsinhalt, nicht das Gewicht der Verpackung selbst: Eine Folienverpackung mit über 500g Lebensmittelinhalt fällt nicht mehr unter das EWKFondsG — vorher galt das unabhängig von der Packungsgröße. Bei einer 1-kg-Packung Nudeln oder einem 750g-Stollen (das offizielle UBA-Beispiel) greift die Ausnahme, bei einer kleinen 100g-Portion dagegen nicht.
Weitere Beispiele
Quellen · Stand 8. August 2026
Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.